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   OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2020 - 11 N 13.20   

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https://dejure.org/2020,17110
OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2020 - 11 N 13.20 (https://dejure.org/2020,17110)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.06.2020 - 11 N 13.20 (https://dejure.org/2020,17110)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juni 2020 - 11 N 13.20 (https://dejure.org/2020,17110)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2020 - 11 N 13.20
    Im Übrigen verweist das angegriffene Urteil in der Sache aber auch zutreffend darauf, dass die Auslegung des Rechtsbegriffs der außergewöhnlichen Härte durch die benannte Rechtsprechung auch des Bundesverwaltungsgerichts bereits im o.g. Sinne geklärt sei (vgl. auch Urteil vom 30. Juli 2013 - 1 C 15.12 -, juris Rz. 15) und hiernach die Berücksichtigung aller im Einzelfall relevanten, auf die Notwendigkeit der Herstellung oder Erhaltung der Familiengemeinschaft bezogenen konkreten Umstände erforderlich sei.
  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2020 - 11 N 13.20
    Der Zulassungsgrund grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO liegt vor, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich nicht beantwortete Rechts- oder Tatfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich in dem erstrebten Rechtsmittelverfahren stellen würde und die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer obergerichtlichen Klärung in einem Berufungsverfahren bedarf (vgl. zum Revisionsrecht: BVerwG, Beschluss vom 19. August 1997 - 7 B 261.97 -, NJW 1997, 3328).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2020 - 11 N 13.20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris Rz. 32) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, 542).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.06.2020 - 11 N 13.20
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss des 1. Senats vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris Rz. 32) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004 - BVerwG 7 AV 4/03 -, NVwZ-RR 2004, 542).
  • VG Berlin, 31.08.2022 - 38 K 291.20

    Elternnachzug zu einem minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten: Maßgeblicher

    Die Frage, ob eine außergewöhnliche Härte vorliegt, kann nur unter Berücksichtigung aller im Einzelfall relevanten, auf die Notwendigkeit der Herstellung oder Erhaltung der Familiengemeinschaft bezogenen konkreten Umstände beantwortet werden (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 -, InfAuslR 2016, 274, juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - BVerwG 1 C 15.12 -, BVerwGE 147, 278, juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Juni 2020 - OVG 11 N 13/20 -, juris Rn. 10; OVG und vom 25. Januar 2022 - OVG 3 S 87/21 -, juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 14.07.2021 - 38 L 155.21
    Die Frage, ob eine außergewöhnliche Härte vorliegt, kann nur unter Berücksichtigung aller im Einzelfall relevanten, auf die Notwendigkeit der Herstellung oder Erhaltung der Familiengemeinschaft bezogenen konkreten Umstände beantwortet werden (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 -, InfAuslR 2016, 274, juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - BVerwG 1 C 15.12 -, BVerwGE 147, 278, juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juni 2020 - OVG 11 N 13/20 -, juris Rn. 10).
  • VG Berlin, 09.03.2023 - 38 K 156.21

    Familiennachzug: Visum zum Nachzug eines (ehemals) minderjährigen Kindes

    Die Frage, ob eine außergewöhnliche Härte vorliegt, kann nur unter Berücksichtigung aller im Einzelfall relevanten, auf die Notwendigkeit der Herstellung oder Erhaltung der Familiengemeinschaft bezogenen konkreten Umstände beantwortet werden (BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2016 - 2 BvR 748/13 -, InfAuslR 2016, 274, juris Rn. 13; BVerwG, Urteil vom 30. Juli 2013 - BVerwG 1 C 15.12 -, BVerwGE 147, 278, juris Rn. 12 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 26. Juni 2020 - OVG 11 N 13/20 -, juris Rn. 10; OVG und vom 25. Januar 2022 - OVG 3 S 87/21 -, juris Rn. 4).
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